Alles rund um Aachen

Masken sind nur noch für Besucher*innen medizinischer Einrichtungen erforderlich, Teststellen schließen. Vor drei Jahren – am 25. Februar 2020 – wurde der erste positive Coronafall in Nordrhein-Westfalen offiziell bestätigt. Die Infektion wurde bei einem Mann aus dem Kreis Heinsberg diagnostiziert, der mit Symptomen einer schweren Lungenentzündung im Erkelenzer Hermann-Josef-Krankenhaus aufgenommen worden war. Etwa einen Monat später trat die erste Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Am 28. Februar 2023, nach exakt 1.073 Tagen, läuft die aktuelle Corona-Schutzverordnung aus.

Ab dem 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert.

Ab dem 1. März gilt die Maskenpflicht nur noch für Besucher*innen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Ein vorheriger Corona-Test ist nichtmehr notwendig, auch kein (seit Februar ausreichender) Selbsttest mehr. Damit fallen die letzten verbliebenen Testerfordernisse. In den medizinischen Einrichtungen müssen auch die Beschäftigten keine Masken mehr tragen. Ebenfalls gelten dann keine Einschränkungen mehr für Bewohner*innen in den Pflegeeinrichtungen.

Anfang Februar fiel in Nordrhein-Westfalen bereits die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Auch eine Isolationspflicht ist für Corona-Infizierte seitdem nicht mehr vorgeschrieben.

Weiterhin gilt, dass grundsätzlich mit Infektionskrankheiten aller Art verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. Dazu gehört unabhängig von der Pandemie: Wer krank ist, sollte zuhause bleiben!