Eschweiler

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind seitens der Stadt Eschweiler dem zuständigen Gericht

76 Personen als Erwachsenenhaupt- und Erwachsenenersatzschöffen für Strafkammern und Schöffengericht sowie

50 Personen als Jugendhaupt – und Jugendersatzschöffen (25 Männer, 25 Frauen) für das Jugendschöffengericht Eschweiler und für die Jugendkammern des Landgerichts Aachen vorzuschlagen.

Nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen gem. § 33 GVG u.a.:

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger können schriftlich oder zu Protokoll beim Rechtsamt, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, Zimmer 409, Telefon: 71-493, bis zum 11.05.2023 ihre Bereitschaft für die Ausübung dieses Amtes erklären. Entsprechende Bewerbungsvordrucke stehen auch auf der Homepage der Stadt Eschweiler (www.eschweiler.de) zum Download bereit.

Für weitere Informationen steht Interessierten für die Schöffenwahl das Rechtsamt, Telefon: 71-493, bzw. für die Jugendschöffenwahl das Jugendamt, Telefon: 71-485, zur Verfügung.
Darüber hinaus findet am 11. Februar 2023, 10.00 - 13.30 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung (digital per Zoom) der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen statt. Referent ist Herr Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht (Veranstaltungsnummer: A 35451, Teilnehmerbeitrag: 10,00 €).

Außerdem findet am 09. März 2023, 18.00 – 21.10 Uhr, eine Informationsveranstaltung in der Volkshochschule Eschweiler, Kaiserstr. 4a, 52249 Eschweiler, EG, Raum 002, statt. Referent ist in diesem Kurs ebenfalls Herr Dr. Matthias Quarch (Kursnummer: 24015, Teilnehmerbeitrag: 5,00 €).

Bei einer schriftlichen Bewerbung werden benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Beherrschung der deutschen Sprache muss ausdrücklich erklärt werden.

Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet der Stadtrat bzw. der Jugendhilfe-ausschuss. Die endgültige Wahl aus diesen Vorschlagslisten trifft ein Wahlausschuss beim zuständigen Gericht.