Alsdorf

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wird die Zahl wohngeldberechtigter Haushalte deutschlandweit von 600.000 auf rund zwei Millionen steigen, wodurch sich der anspruchsberechtigte Personenkreis mehr als verdreifacht. Der Wohngeldanspruch wird dabei von durchschnittlich 180 Euro auf zukünftig 370 Euro steigen.  Auch die Stadt Alsdorf bereitet sich derzeit auf ein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen ab Januar vor. Die benötigte Software zur Auszahlung des „neuen" Wohngelds wird jedoch voraussichtlich erst im April 2023 landesweit zur Verfügung stehen, wodurch die Bearbeitung von Wohngeldanträgen nach neuem Recht erst ab dem zweiten Quartal 2023 erfolgen kann.

Für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger vor dem 31.12.2022 gilt, dass deren Bewilligungszeiträume über den 31.12.2022 hinaus bestehen und fortlaufend bis zum Ende des beschiedenen Bewilligungszeitraums ausgezahlt werden. Ein potentiell höherer Wohngeldanspruch nach neuem Wohngeldrecht wird durch die Stadt Alsdorf von Amtswegen geprüft, ein eigenständiger Antrag auf Korrektur nach neuem Recht ist daher bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums nicht erforderlich. Diese Prüfung sowie ggf. Nachzahlung kann jedoch ebenfalls frühestens ab dem zweiten Quartal 2023 erfolgen.

Für Wohngeldanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, gilt, dass sie aufgrund bislang nicht bereitgestellter Software voraussichtlich erst ab dem zweiten Quartal 2023 bearbeitet werden können. Folglich werden zuvor keine Bewilligungen oder Auszahlungen erfolgen können. Die Stadt Alsdorf bittet hierbei um Verständnis.
Entscheidend für den Wohngeldanspruch ist einzig das Datum des Wohngeldantrags. Das heißt konkret: Sollte im Januar einen Wohngeldantrag gestellt und ein Wohngeldanspruch bei der späteren Bearbeitung festgestellt werden, wird das Wohngeld rückwirkend ab Januar 2023 ausgezahlt. In dringenden Fällen, in denen eine Zahlungsunfähigkeit bei der Miete droht, können in Einzelfällen Abschlagszahlungen vorgenommen werden.
Anträge auf Wohngeld können ab Januar 2023 entweder online unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NWoder in Papierform gestellt werden. Papiergebundene Wohngeldanträge liegen an der Information des Rathauses aus und können dort auch wieder abgegebenen werden. Der Antrag kann zudem im Bürgerportal der Stadt Alsdorf heruntergeladen werden.