Alles rund um Aachen

In der Stadt Aachen müssen seit dem 1. Juli 2022 alle Angebote für Kurzzeit- und Ferienzwecke, die auf Online-Plattformen oder anderen Medien angeboten werden, mit einer so genannten Wohnraum-Identitätsnummer versehen sein. Bislang galt für Angebote, die bereits vor dem 1. Juli auf den bekannten Plattformen angeboten wurden, eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2022.

Aufgrund anfänglicher technischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie einer Vielzahl manuell zu bearbeitender Anträge können voraussichtlich nicht alle manuellen Anträge auf Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer bis Ende September abschließend durch die Städte bearbeitet werden. Um Nutzer*innen, die auf eine Entscheidung der Städte zur Wohnraum-Identitätsnummer warten, nicht in ihren Rechten zu beschneiden, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung jetzt in gemeinsamer Absprache mit den betreffenden Kommunen entschieden, diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Entsprechend hat das Ministerium die Plattformbetreibenden gebeten, auf eine Deaktivierung der Inserate, die keine Wohnraum-Identitätsnummer ausweisen, bis zum Ende des Jahres zu verzichten.

Die Wohnraum-ID kann online im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer beantragt werden. Ergänzende Informationen zur Wohnraum-ID findet man unter www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer/faqs .

Zu Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration per Mail wohnraumschutz@mail.aachen.de oder telefonisch unter der Nummer 0241 432 -56401, -56403, -56433 und -56445 zur Verfügung.