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Kosteneinsparung durch Anlegung eines Walls ist nicht möglich - Finanzausschuss stellt zusätzliche Mittel bereit

Vor allem am Wochenende und bei schönem Wetter ist der Vennbahnradweg ein beliebtes Ausflugsziel. Zahlreiche Menschen nutzen den auf einer alten Gleistrasse angelegten asphaltierten Weg, der als ,,Route Ravel" über mehr als 100 Kilometer durch Belgien bis nach Luxemburg führt, zur Naherholung. Dennoch kann der Vennbahnweg im Abschnitt zwischen Walheim und der belgischen Grenze noch nicht freigegeben werden. Grund sind Restarbeiten, die erst zum Ende des Jahres abgeschlossen werden können. Da das verbliebene Bahngleis unmittelbar neben dem Radweg weiterhin für den Bahnverkehr genutzt werden soll, mussten aus Verkehrssicherheitsgründen der Rad- und Gehweg vom Gleis baulich abgesetzt werden. Vertraglich wurde die Stadt verpflichtet, den Vennbahnweg mindestens 50 Zentimeter unterhalb der Schienenoberkante anzulegen. Unter anderem durch diese Maßnahme sind rund 9.200 Kubikmeter Erdreich und Gestein angefallen, mit denen - auch aus Kostengründen - ein künstlicher Wall seitlich vom Radweg geschaffen wurde.

Entgegen einer ersten Einschätzung kann dieser Aushub jedoch nicht im Wald verbleiben, da es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt. Zu dieser Einschätzung sind die Bezirksregierung Köln, die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen nach intensiver Prüfung gekommen. Das Material muss abgetragen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden, was Mehrkosten in Höhe von 240.000 Euro verursacht.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend (14.05.2013) der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zugestimmt.

 

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