Alsdorf

Angesichts hoher Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie gilt auch für Besucherinnen und Besucher des Rathauses sowie der Außenstellen ab Montag, 13. Dezember, die „3G-Regelung". Zutritt und Erbringung einer Dienstleistung erfolgen ab diesem Zeitpunkt erst nach Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder aktuellen Testnachweises – Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden, PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein.