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Aufgrund der neuen Corona-Verordnung gilt nun auch an der Musikschule die 2G-Regel und ist der Unterrichtsbesuch nur noch für Geimpfte und Genesene zulässig. Kinder und Jugendliche bis zum einschließlich 15. Lebensjahr sowie – zunächst bis zum 16. Januar 2022 befristet – Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Die 2G-Regel gilt sowohl für den Unterricht als auch für den Besuch der Musikschulveranstaltungen.

Beim Zugang zur Musikschule muss der Immunisierungsstatus durch ein gültiges Zertifikat in Kombination mit dem Personalausweis nachgewiesen werden. Nicht Immunisierte müssen ihr Alter bis zum 15. Lebensjahr durch einen Ausweis belegen und mit 16 und 17 Jahren zusätzlich eine Schulbescheinigung vorlegen können.

Im Zentralgebäude am Blücherplatz findet eine Zugangskontrolle statt, in den Zweigstellen der Musikschule muss der Status gegenüber der jeweiligen Lehrkraft nachgewiesen werden.