Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. Die Feierlichkeiten in der Nacht zum 1. Mai stehen kurz vor der Tür. In diesem Zusammenhang weisen die Jugend- und Ordnungsämter in der StädteRegion Aachen sowie die Polizei Aachen gemeinsam auf die Belange des Jugendschutzes hin.
Das Jugendschutzgesetz ist, insbesondere was die Abgabe und den Konsum von Alkohol angeht, zu beachten. Hier sind Gewerbetreibende, Veranstalter, Vereine sowie Eltern dazu aufgerufen, ihre Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen.

Neben übermäßigem Alkoholgenuss sind die traditionellen ,,Streiche" in der Mainacht in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Problem geworden. Oft sind die lustig, originell und kreativ. Leider werden aber auch immer mehr dumme, mit Sachbeschädigungen und Gefährdungen verbundene Straftaten gemeldet. Aus Leichtsinn, Übermut oder aufgrund alkoholbedingter Fehleinschätzung kommt dann teils die Kenntnis über den Unterschied zwischen Maischerz und Straftat abhanden. Diese traurige Erfahrung muss leider alljährlich mit zunehmender Tendenz gemacht werden. Besonders an Jugendliche richtet sich deshalb die dringende Bitte, in der Mainacht Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und sonstigen groben Unfug zu unterlassen, damit es nicht zu einem polizeilichen Nachspiel kommt. Im Übrigen muss das Aufhängen von Maiherzen oder Maibäumen nicht mit lautem Getöse und Gegröle einhergehen.

Zudem ist es in den letzten Jahren vermehrt zu schweren Unfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen beim Transport von Maibäumen gekommen, bei denen Jugendliche teils schwer verletzt wurden. Wichtig ist, dass alle Fahrzeuge, mit denen Personen transportiert werden, auch dafür straßenverkehrsrechtlich zugelassen und verkehrssicher sind. Dazu gehören unter anderem der sichere Einstieg auf die Ladefläche, die Absicherung der Ladefläche gegen Herabstürzen von Personen durch entsprechend hohe Brüstungen und die sichere Verankerung von Sitzgelegenheiten auf der Ladefläche sowie die sichere und feste Lagerung von Getränkekästen. Alle Fahrzeuge, die normalerweise nicht zum Transport von Personen zugelassen sind, müssen in der Mainacht - wie bei Karnevalsumzügen auch - nach einem entsprechenden TÜV-Gutachten zum Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen ausgestattet sein. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn sonst besteht weder die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, noch Versicherungsschutz!
Die Ansprechpartner des TÜV können bei der Technischen Prüfstelle Aachen sowie bei der Straßenverkehrsbehörde in Erfahrung gebracht werden.

Insgesamt gilt: Jugendschutz ist nicht allein eine Aufgabe der damit betrauten Behörden wie Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt. Es gilt sowohl für Eltern ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, als auch für Gewerbetreibende, Veranstalter und Vereine Verantwortung zu übernehmen, denn: ,,Jugendschutz geht alle an!"

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der jeweiligen Jugend- und Ordnungsämter in den einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen sowie der Polizei Aachen - KK/44 Vorbeugung - zur Verfügung.