Eschweiler

Die Abteilung Steuern und Abgaben erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das IV. Quartal 2021 fällig werdenden Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Schmutz- und Niederschlagswasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Hundesteuern (sofern keine jährliche Zahlung am 01.07.2021 fällig ist) bis spätestens 15.11.2021 an die Stadt Eschweiler zu entrichten sind.

Durch die rechtzeitige Begleichung der Abgaben werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn die Stadt Eschweiler mittels SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung ermächtig ist. Bei eigenen Einzahlungen bzw. Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im Bescheid genannte Debitoren-Nummer anzugeben.

Die Stadt Eschweiler bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Abschließend noch ein Hinweis:

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart Ihnen als Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens finden Sie auf www.eschweiler.de
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Geben Sie einfach als Suchbegriff „Lastschrifteinzug“ ein. Die Informationen und das entsprechende Formular finden Sie im Suchergebnis „Bürgerportal“.

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen der Stadt Eschweiler zur Verfügung:

Sparkasse Aachen
IBAN: DE48 3905 0000 0001 2161 00
BIC: AACSDE33

Commerzbank Eschweiler AG
IBAN: DE11 3708 0040 0170 2816 00
BIC: DRESDEFF370

Postbank Köln
IBAN: DE07 3701 0050 0003 8245 09
BIC: PBNKDEFF370

Raiffeisen-Bank Eschweiler eG
IBAN: DE73 3936 2254 2500 1160 16
BIC: GENODED1RSC

VR-Bank eG
IBAN: DE08 3916 2980 6103 9480 19
BIC: GENODED1WUR