Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) ist ab dem 25. Oktober am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Dort kann sich jeder testen lassen, der einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest hat. Außerdem kann hier die Freitestung zur Beendigung der Quarantäne erfolgen. Die Durchführung kostenpflichtiger Tests ist nicht möglich. Das KAZ hat montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr und sonntags von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Alle Informationen und die Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden. Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt.

Die StädteRegion Aachen hat am Standort Rothe Erde das Testzentrum der RapidCare GmbH übernommen und um die Container erweitert, die zuvor am Waldfriedhof standen. Das Kommunale Abstrichzentrum am Tivoli ist ab sofort geschlossen. „Wir sind Frau Dr. Schöning und dem Team der RapidCare GmbH sehr dankbar, dass wir hier in unmittelbarer Nähe zu unserem Gesundheitsamt und zu unserer Impfstelle das Testzentrum übernehmen konnten", sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons und fügt hinzu: „Dadurch können wir das gesamte Spektrum vom Impfen über Impfservice bis hin zu den kostenlosen Tests an einem zentral gelegenen Ort anbieten, der hervorragend mit Bus und Bahn erreicht werden kann. Für Autofahrer gibt es zudem die Möglichkeit, das Parkhaus in den Aachen-Arkaden eine Stunde kostenfrei zu nutzen."

Die RapidCare GmbH betreibt weiterhin das Testzentrum am Bendplatz, welches bereits im Dezember 2020 seinen Betrieb aufnahm. „Wir freuen uns, dass der Standort Rothe Erde und die Container von unserem Standort am Waldfriedhof weiter genutzt werden", betont Dr. Ines Schöning, Geschäftsführerin von RapidCare. „Es gibt immer noch Menschen, die sich testen lassen wollen oder müssen. Für diese Bürgerinnen und Bürger wollen wir das Angebot an Schnelltests und PCR-Tests am Bendplatz aufrechterhalten und bei Bedarf erweitern."

Eine ausführliche FAQ-Liste rund um Bürgertests sowie eine Liste aller aktiven Testzentren findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Die Teststellen können frei über die Preisgestaltung der kostenpflichtigen Tests entscheiden. Eine bundeseinheitliche Preisvorgabe ist nicht vorgesehen.

Diese Personen können zum Kommunalen Abstrichzentrum der StädteRegion am Bahnhof Rothe Erde kommen und sich dort kostenlos testen lassen:

 

·           Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Auch danach können sich Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind, kostenlos testen lassen. Um das Alter nachzuweisen, muss ein Ausweis mit Foto vorgelegt werden.

·           Schwangere.
Für Schwangere gibt es seit kurzem eine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission. Um diesen Personen jedoch ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung. Als Nachweis der Schwangerschaft dient der Mutterpass. Auch für ehemals Schwangere beziehungsweise Stillende gibt es bis zum 10. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung.

·           Personen mit einem positiven – von einer offiziellen Stelle bestätigten – Schnelltest, die keine Symptome haben.
Diese Gruppe kann im KAZ einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zu Hause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten.

·           Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Quarantäne begeben mussten.
Diese Personen können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist. Dazu ist die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamtes vorzulegen.

·           Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung aus medizinischen Gründen nicht möglich war. Als Nachweis müssen diese Personen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 bestätigt. Dieses Schreiben muss außerdem den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten.

·           Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden.
Diese Studierenden können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen. Sie müssen dazu neben ihrem Ausweis auch ihre Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorlegen.

·           Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen.
Sie müssen einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis vorlegen. Dieser kann bei der Leitung der Studie angefordert werden.

Wer jetzt noch eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können. Ein Ausweis mit Foto ist in jedem Fall erforderlich.