Alles rund um Aachen

Wer Briefwahlbeantragt hat, aber keine Unterlagen erhalten hat, wendet sich bitte ans städtische Wahlamt. Dort muss glaubhaft versichert werden, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Dann kann bis zum Tag vor der Wahl, also bis Samstag, 25. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Am Wahlsonntag selbst ist das nicht mehr möglich.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag noch bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Die plötzliche Erkrankung muss in diesen Fällen aber nachgewiesen werden. Wer einmal Briefwahl beantragt hat, kann sich nicht spontan umentscheiden, um am Wahlsonntag in seinem Wahllokal seine Stimme abzugeben. Um eine doppelte Wahl zu verhindern, wird ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis eingetragen.