Alles rund um Aachen

Pandemie bedingt gilt auch bei der Bundestagswahl ein Hygieneschutzkonzept in den Wahllokalen. Neben den inzwischen zum Alltag gehörenden Schutzwänden ist die ausreichende Bereitstellung von Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion gewährleistet. Ebenfalls besteht nach der Coronaschutzverordnung in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen – also auch in Brief- und Urnenwahlräumen für die Bundestagswahl 2021 – und deren Zuwegen innerhalb des Gebäudes Maskenpflicht. Es ist mindestens eine medizinische Maske, sogenannte OP-Maske, zu tragen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen dieser medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Falls jemand die Maske vergisst, kann der Wahlvorstand Abhilfe schaffen. Es werden Maskenreserven vorgehalten, um diese bei Bedarf an die Wahlberechtigten ausgeben zu können.

Gut wahrnehmbare Hinweisschilder in den Zugangsbereichen und zum Teil auch zusätzlich in den Wahlräumen erinnern an die bestehenden Regelungen zu Handdesinfektion, AHA-L-Regeln, Maskenpflicht.

Die 3G-Regelung findet zur Stimmabgabe im Wahlraum keine Anwendung.