Alles rund um Aachen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales arbeitet derzeit an den künftigen Quarantäneregeln. Fest steht schon jetzt, dass bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus nur noch auf einzelnen infizierten Kindern liegen wird. Auf die Quarantänisierung ganzer Klassen soll verzichtet werden. Stattdessen soll bei einem nachgewiesenen Infektionsfall die Testfrequenz gesteigert und die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder geschaffen werden.

Auch wenn der endgültige Erlass des Landes NRW noch nicht vorliegt, will Gesundheitsdezernent Michael Ziemons vor diesem Hintergrund nicht länger warten. „Es kann nicht sein, dass Kinder nur wegen eines fehlenden Papiers sozial isoliert werden. Deshalb können sich Kinder und Jugendliche, die sich derzeit als Sitznachbar einer Mitschülerin oder eines Mitschülers in Quarantäne befinden, ab sofort mit einem negativen Test freitesten lassen und die Quarantäne beenden." Die Regelung betrifft auch Kinder, die im privaten Kontext Kontakt zu einem positiv getesteten Schulkind hatten, zum Beispiel beim Sport, in der Jugendgruppe oder beim Spielen. Das gilt ausdrücklich nicht für Kinder, die sich im Rahmen eines Infektionsgeschehens innerhalb der Familie in Quarantäne befinden. Kinder, die aufgrund eines Kontaktes zu positiven Erwachsenen oder zu einem Geschwisterkind in Quarantäne sind, müssen diese weiter einhalten. So zum Beispiel, wenn die ganze Familie aufgrund eines positiven Elternteils in Quarantäne ist. Eltern können für die Freitestung mit den Kindern die bestehenden Testzentren aufsuchen. Ein Bürgerschnelltest einer offiziellen Teststelle ist in diesen Fällen ausreichend.

Ab sofort gilt außerdem:

•             Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.

•             Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.

•             Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, wird das Gesundheitsamt über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Die geltenden allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Die Schulleitungen in der StädteRegion wurden heute in einem Videoforum, zu dem das Gesundheitsdezernat zusammen mit der Schulaufsicht und den Schuldezernaten von Stadt und StädteRegion eingeladen hatte, über die neue Regelung informiert. Die betroffenen Kinder werden aufgrund der großen Menge nicht alle direkt durch das Gesundheitsamt angeschrieben, sondern über die Medien und die Schulen informiert. Wie es in den Schulen und Kitas über die oben dargestellten Grundsätze hinaus konkret weitergeht, wird in neuen Erlassen des Landes geregelt. Die Details zu den genauen Regeln für die Zukunft werden dann kommuniziert, wenn die Erlasse vorliegen.