Alles rund um Aachen

Ab morgen (Freitag, 20. August), entfallen die Inzidenzstufen im Bereich Sport durch die neue Coronaschutzverordnung. Für die städtischen Schwimmhallen gilt dann: Der Zugang ist weiterhin nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Im Zweifelsfall kann dies anhand des Schülerausweises nachgeprüft werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht generell ausgenommen.

Zur Prüfung, ob der Nachweis dem jeweiligen Badegast gehört, ist es erforderlich, dass ein Identitätsnachweis vorgelegt wird. Bei Jugendlichen unter 16, die keine Schüler*innen sind und alleine kommen, reichen auch eine Kopie eines amtlichen Ausweispapiers, ein Schülerausweis mit Bild oder – in Begleitung von Erziehungsberechtigten – ausnahmsweise eine Versicherungskarte, eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein Schülerausweis ohne Bild aus. Wichtig ist, dass die Daten des Identitätsnachweises und des Testergebnisses übereinstimmen.

Für das Freibad ergeben sich keine Änderungen: Der Zugang ist dort auch weiterhin nur mit einem Online-Ticket, jedoch ohne den Nachweis einer Immunisierung oder Testung möglich.

Die Dokumentationspflichten zur Rückverfolgung in den Schwimmhallen sowie dem Freibad entfallen. Im Eingangs- und Wartebereich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin notwendig. Badegäste sollen bitte auch weiterhin einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten.

Alle Informationen zu Öffnungszeiten, Regelungen sowie Eintrittskarten gibt es unter www.aachen.de/ticket-baeder.