Stolberg

Die Kupferstadt Stolberg führt zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Menschen eine zweite Hochwasser- Soforthilfe durch. Die entsprechenden Formulare stehen ab Mittwoch auf der Homepage der Kupferstadt Stolberg sowie an allen Geschäftsstellen der Stadtverwaltung zur Abholung bereit. Die Dokumente müssen dann persönlich in diesen Außenstellen auch wieder abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt via Überweisung.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind sämtliche Adressen im Stolberger Stadtgebiet, die einen Hochwasserschaden zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro glaubhaft machen können. Ab einem Schaden von 5.000 Euro greifen die Landeshilfen (s.u.). Alle Personen und Haushalte, die bereits Leistungen im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe 1 (22.07. u. 23.07.) erhalten haben, sind von der Hochwasser-Soforthilfe 2 ausgeschlossen. Die Anspruchsberechtigung wird stichprobenweise überprüft.
Wie viel Geld wird ausgezahlt?
Genau wie bei der ersten Soforthilfe erhalten Haushalte, der nur eine Person angehören, einen Einmalbetrag von € 250,00, Haushaltsgemeinschaften mit bis zu fünf haushaltsangehörigen Personen erhalten einen Einmalbetrag von € 500,00, Haushaltsgemeinschaften mit mehr als fünf haushaltsangehörigen Personen erhalten einen Einmalbetrag von € 750,00.
Woher stammt das Geld?
Die Finanzierung erfolgt aus den Beständen des Spendenkontos Hochwasserhilfe der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) sowie aus der Soforthilfe der Städteregion Aachen und falls erforderlich außerplanmäßig aus allgemeinen Haushaltsmitteln. 
Hinweis auf Landeshilfen
Für private Schäden ab 5.000 Euro greifen die Hilfen von Land und Bund.  
Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. 
Unter dem folgenden Link stehen die Anträge für die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und weiteren Berufsgruppen zum Download bereit: https://www.land.nrw/soforthilfe 
Betroffene erhalten auch diese Antragsvordrucke ausgedruckt in der Stadtverwaltung Stolberg und können die ausgefüllten Dokumente auch dort wieder abgeben

(Ökumenisches Gemeindezentrum, Frankentalstraße 18)