Alles rund um Aachen

Der Wahlkampf zur anstehenden Bundestagswahl hat bereits begonnen. Somit steht auch Wahlwerbung bald wieder ins Haus. Bürger*innen, die keine Wahlwerbung erhalten wollen, haben ein Widerspruchsrecht gegenüber der Datenübermittlung. Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Aachen als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Dazu zählt auch die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene. Wer einer solchen Datenübermittlung widersprechen möchte, kann dies im Serviceportal der Stadt Aachen unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4603/showoder den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürger*innenservice im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, am Katschhof oder bei den Bezirksämtern erklären.