Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 66 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26143.

Aktuell sind 890 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

Aachen

418

11210

Alsdorf

81

2439

Baesweiler

54

1490

Eschweiler

50

2653

Herzogenrath

44

2107

Monschau

17

405

Roetgen

14

342

Simmerath

18

585

Stolberg

111

2957

Würselen

83

1954

noch nicht lokal zugeordnet

 

1

Gesamtergebnis

890

26143

 Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 568. In den vergangenen Tagen sind eine 71-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 81 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 55 aus.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick

Tag

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Datum

21.05.

22.05.

23.05.

24.05.

25.05.

26.05.

27.05.

RKI-Inzidenz

103

97

95

85

81

59

55

 

 

 

 

Aktualisierte Coronaschutzverordnung zeigt klare Perspektiven auf.

Ab morgen, 28.05.2021, gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Darin werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt, mit Öffnungsschritten bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Die  grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin.

Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.

 Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe in der StädteRegion bis morgen unter 100, dann würden ab Sonntag, 30. Mai, vorbehaltlich einer dementsprechenden Verfügung des Landes NRW, folgende Regeln in der StädteRegion gelten.

 

Inzidenz 100-50

Kontakt-beschränkungen 

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten. Innen mit Test. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen.

Kinder-/ Jugend-
arbeit

Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test. Ferienangebote und Ferienreisen mit Test.

Kultur

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster,

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, mit Test, ohne Gesang / Blasinstrumente. 

Sport

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen.

Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test

Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung. 

Freizeit 

 

 

 

 

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test.

Freibäder für Sportbetrieb mit Test.

Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Wegfall „click & meet", ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Messen/
Märkte

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept.

Gastronomie

Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht,

Wegfall Umkreis-Verzehrverbot.

Beherbergung/

Tourismus

„Autarke" Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test.

Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test.

Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. 

Vollständiger Präsenzunterricht ab Montag bei Inzidenz unter 100.

Ab Montag, den 31. Mai, würden dann auch in der StädteRegion die Schulen aller Schulformen zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren. Solange gilt weiterhin Wechselunterricht. Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten ab sofort folgende Regeln:

• An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;

• danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;

• die bisherige Regelung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni 

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang. Pädagogische Konzepte dürfen vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung wird aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli"-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

 In der StädteRegion gilt weiterhin die „Bundesnotbremse"!

In der StädteRegion Aachen liegt die Inzidenz noch nicht „stabil" unter 100. Deshalb gelten nach wie vor die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse") mit den darin festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre. Einkaufen ist in den nicht privilegierten Geschäften nur mit Test und Termin möglich („click & meet"). Voraussetzung ist weiterhin ein aktuelles, negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Vollständig Geimpfte und Genesene sind den Getesteten gleichgestellt.

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen ­– aufgelistet nach Kreisen und kreisfreien Städten. Bis zum 26. Mai haben 248.906 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. 70733 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt in jedem Fall über die Kassenärztliche Vereinigung, also online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertests

Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest.

Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich.

Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 300 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 210 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.

Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

 Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

 Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.