Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Auch in Deutschland müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ihre alten Papier- und Scheckkarten-Führerscheine umtauschen. Geregelt ist das über einen zeitlichen Stufenplan. Zuerst sind alle an der Reihe, die zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören und noch einen Papierführerschein haben: Ihre Frist zum Umtausch des Führerscheins läuft bis zum 19. Januar 2022. Die StädteRegion Aachen hat dazu jetzt das Verfahren vereinfacht. Um den Antrag zu stellen, muss man nun nicht persönlich zum Straßenverkehrsamt kommen, sondern kann die Unterlagen per Post schicken.

Dazu werden diese Unterlagen benötigt:

    Antragsformular und Vordruck zur Herstellung des Führerscheines (VHK) mit eigenhändiger Unterschrift. Die Formulare können unter www.staedteregion-aachen.de/umtausch-fuehrerschein heruntergeladen werden.
    Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokumentes (beidseitig)
    biometrisches Lichtbild
    Wenn der Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde als der StädteRegion Aachen ausgestellt wurde, wird für den Antrag auf Umtausch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese lässt sich per Post oder häufig auch online beantragen.

Die Adresse, an die alles gesendet werden muss, lautet:

    StädteRegion Aachen, Führerscheinwesen, Carlo-Schmidt-Straße 4, 52146 Würselen.

Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer und/oder Mailadresse an. So kann das Straßenverkehrsamt bei Fragen unkompliziert Kontakt aufnehmen und informieren, wenn der neue Führerschein abgeholt werden kann.
Der neue Führerschein muss persönlich abgeholt werden. Dabei muss der alte Führerschein auf jeden Fall mitgebracht werden, damit er entwertet werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei bis vier Wochen. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro an.

Informationen zum verpflichtenden Umtausch sind unter www.staedteregion-aachen.de/umtausch-fuehrerschein zu finden. Bei Fragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 0241/5198-6500 oder per E-Mail unter info-stva@staedteregion-aachen.de zur Verfügung.

Pflichtumtausch der alten Führerscheine

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. Um das gut zu strukturieren, gibt es einen Stufenplan. Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Zusätzlich kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der Umtausch erfolgt ohne ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen.