Alles rund um Aachen
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 73 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.402. 19.820 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 523.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2059 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 165.  Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz*
Aachen
872
9520
153
Alsdorf
253
2063
250
Baesweiler
144
1332
233
Eschweiler
185
2284
179
Herzogenrath
156
1904
134
Monschau
36
365
77
Roetgen
37
300
278
Simmerath
49
514
123
Stolberg
207
2443
163
Würselen
120
1677
134
noch nicht lokal zugeordnet
 
 
 
Gesamtergebnis
2059
22.402
165
 
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Ab morgen, 21. April, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1947 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
 
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
  • Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
  • Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
  • Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
 
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
 
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
 
Zutritt in Krankenhäuser für Besucher*innen nur noch mit negativem Corona-Test möglich!
In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt für Besucher*innen zu den Krankenhäusern in der StädteRegion ab sofort nur noch mit einem negativen Test möglich. Patienten und Beschäftigte sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und die Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus.
Künftig erhalten nur Besucher*innen Zutritt, die einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test ist mitzubringen. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.
 
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Was zunächst auch für diejenigen galt, die im Ausland wohnen, war zwischenzeitlich auf den Wohnsitz in Deutschland begrenzt worden. In einer Erklärung des Landes wurde jetzt das Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, wonach alle Menschen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben. Die Bürgertestung sei an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positivgetestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
 
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen
Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse"). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
 
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeigeanmelden.
 
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mitgleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
 
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter:https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Stand: Dienstag, 20. April 2021