Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 173 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.861. 19.457 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 516. In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 76 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1888 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 142.  Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz*
Aachen
814
9298
131
Alsdorf
206
1984
195
Baesweiler
137
1298
221
Eschweiler
148
2216
104
Herzogenrath
152
1873
136
Monschau
35
357
94
Roetgen
24
284
127
Simmerath
52
510
195
Stolberg
210
2390
142
Würselen
110
1651
155
noch nicht lokal zugeordnet
 
 
 
Gesamtergebnis
1888
21.861
142
 
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Bürgertests: NRW soll kostenlose Tests für alle Versicherten anbieten!
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Das Land NRW hat gestern mitgeteilt, dass Menschen, die zwar in Deutschland versichert sind aber in den Niederlanden oder Belgien leben, keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben.
Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hat diesbezüglich den Ministerpräsidenten des Landes angeschrieben und um eine eindeutige Regelung zugunsten der Menschen in unserer Dreiländer-Region gebeten: „Der Landesregierung NRW ist es ein nachvollziehbares und richtiges Anliegen, die Grenzen offen zu halten und gleichzeitig zu verhindern, dass dadurch das Infektionsgeschehen grenzüberschreitend weiter ansteigt. Das war auch für die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen seit dem ersten Tag der Pandemie ein ganz entscheidendes Ziel unseres Handelns. Hierzu sind Schnelltests beim Grenzübertritt ein sinnvolles Mittel. Bis dato sind wir davon ausgegangen, und so wurde es auch praktiziert, dass insbesondere für deutsche Staatsangehörige, die in den Niederlanden wohnen, aber in Deutschland krankenversichert sind, kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das Land NRW hat leider gestern mitgeteilt, dass für diese Personengruppe keine kostenlose Testmöglichkeit besteht. Das können wir hier nicht nachvollziehen. Die Lebenswirklichkeit unserer Region ist ein grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten. Für die betroffenen Menschen würde dies faktisch zu einer Grenzschließung führen, da die regelmäßigen kostenpflichtigen Tests für viele Menschen nicht finanzierbar sind. Aus meiner Sicht muss das entscheidende Kriterium für einen kostenlosen Bürgertest sein, in welchem Land man krankenversichert ist und nicht der Wohnort. Ich habe daher heute Morgen unseren Ministerpräsidenten Armin Laschet angeschrieben, ihm eindringlich nochmals die besondere Situation unseres Grenzraumes dargelegt und ihn gebeten, schnellstmöglich eine Regelung zu treffen, die der Lebenswirklichkeit unserer Region entspricht."
Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptomen ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positivgetestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag, 20. April
Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder – wie schon vor den Osterferien – in den Wechselunterricht zu starten. Neu sind allerdings eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab Freitag können sich auch die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden.
Ab Freitag, 16. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01.
Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle.
Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
  • Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
  • Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
  • Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca"
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben.
Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen
Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse"). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mitgleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter:https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Stand: Donnerstag, 15.04.21, 9.30 Uhr