Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Mittwoch 151 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.398. 18.766 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1137 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 102. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
 
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz*
Aachen
506
8670
92
Alsdorf
102
1824
121
Baesweiler
73
1196
144
Eschweiler
128
2111
113
Herzogenrath
69
1744
78
Monschau
15
323
43
Roetgen
12
262
104
Simmerath
22
464
84
Stolberg
149
2248
143
Würselen
61
1556
83
noch nicht lokal zugeordnet
 
 
 
Gesamtergebnis
1137
20.398
102
 
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Hinweis: Gestern Abend gab es ein technisches Problem bei der Übermittlung der neuen tagesaktuellen aktiven Fälle vom Gesundheitsamt an das LZG. Weil die neuen 151 aktiven Fälle vom 31. März noch nicht in den Zahlen des LZG enthalten sind, weichen diese deutlich von den vor Ort erhobenen ab. Die Nachmeldung aller Fälle an das Land erfolgt im Laufe des heutigen Tages.
Aktuelle Zahlen an den Ostertagen
Am morgigen Karfreitag erfolgt eine kurze Presseinformation mit den aktuellsten Zahlen und Infos.
Über die Feiertage (Karsamstag, 03. April bis Ostermontag 05. April) wird die tägliche Meldung aus den Krisenstäben nicht versandt. Die aktuellen Zahlen werden jedoch täglich vom Gesundheitsamt übermittelt und sind unter aachen.de/coronaeinzusehen.
Impfmöglichkeit für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca. Anmeldung ab Samstag bei der KV möglich
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen für das Land NRW der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen in NRW im Alter zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen landesweit insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung.
Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.desowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800-116 117 01 für das Rheinland.
Eine direkte Anmeldung bei dem Impfzentrum ist nicht möglich!
Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt
Das Land NRW hat am Dienstagnachmittag (30. März 2021) mitgeteilt, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort ausgesetzt werden sollen. Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins nur noch uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren.
Daraufhin hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW per sofort einen Stopp der Impfungen von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt.
Im Impfzentrum bedeutet das konkret für alle Menschen, die in dieser Woche (bis einschließlich Ostersonntag, 04. April 2021) noch einen Impftermin haben, dass dieser bestehen bleibt.
Allen Menschen, die AstraZeneca erhalten sollten wird alternativ der Impfstoff von Biontec/Pfizer angeboten.
Die ersten eigentlich geplanten Zweitimpfungen von Menschen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen stehen erst in zwei Wochen an. Bis dahin werden die gemeinsam tagenden Krisenstäbe noch informieren, wie mit diesen eigentlich geplanten und jetzt nicht mehr empfohlenen Zweitimpfungen umgegangen wird.
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab Dienstag, dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Die Buchungsmöglichkeiten der 70-79-jährigen Menschen beginnen dann mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Hierfür ist vom Land Impfstoff von Biontech/Pfizer eingeplant.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Öffnungszeiten des Impfzentrums und des GAZ am Osterwochenende
Im Impfzentrum wird an allen Ostertagen wie geplant zu den normalen Zeiten von 8 bis 20 Uhr geimpft. Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) am Tivoli ist an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag, 3. April, ist das GAZ geöffnet.
Sowohl zur Impfung als auch zum Test im GAZ ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
In der StädteRegion gilt die „Test-Option"
Aufgrund der über 100 liegenden Inzidenz hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse" nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen.
 
Die StädteRegion Aachen konnte nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
 
1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
2. „Test-Option".
 
Bei der „Test-Option" können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest.
Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option" ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 220 Möglichkeiten (70 Teststellen und mehr als 150 Arztpraxen, die ihre Patienten testen) für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die Zahl der durchgeführten Schnelltests liegt mit gestern (31. März) über 12.500 auf einem sehr hohen Niveau.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option" Gebrauch zu machen und eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen.
Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.
Konkret bedeutet das, dass mit einem, von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt.
Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln.Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option" die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen Sie eine medizinische Maske!
Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können.
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen. Auch wenn die Grenzen grundsätzlich geöffnet bleiben und der „kleine Grenzverkehr" weiterhin möglich ist, weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin. Die Euregio Maas-Rhein bietet eine Übersicht unter https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation (Ausgangspunkt, Ziel und Grund der Reise) eingeben, und die jeweils gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen werden angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen, Shopping oder Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus und Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den §§ 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Über das Osterwochenende vom 2. bis 5. April ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter:https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Stand: Donnerstag, 01.04.21, 12.00 Uhr