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Schon am morgigen Freitag (19.03.2021) sollen die Impfungen wieder beginnen. Darüber seien sich Bund, Länder und das zuständige Paul-Ehrlich-Institut einig gewesen, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn am Abend auf einer Pressekonferenz an. Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca können somit auch schon morgen im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wieder stattfinden.

„Alle, die für morgen einen Termin haben, sind herzlich eingeladen, diesen auch wahrzunehmen", erklärt der städteregionale Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons nach der heutigen Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA). Das gilt auch für die folgenden Tage!

„Wer Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in der kommenden Woche zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wir werden noch einmal alle, die einen Termin vereinbart hatten, per E-Mail anschreiben und den Ablauf erklären. Wer seinen Termin in der kommenden Woche nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten", so Ziemons.

Der Corona-Impfstoff von AstraZeneca ist aus Sicht der EMA sicher. Es gebe derzeit keine Hinweise darauf, dass von dem Impfstoff ein allgemein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel ausgehe, teilte die Behörde mit. Die Bundesregierung hatte aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit „AstraZeneca" vor einer Woche vorsorglich ausgesetzt, nachdem es in einigen wenige Fällen zu seltenen Hirnvenen-Thrombosen gekommen war. Die zu Impfenden werden über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise der EMA sowie über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen bei der Verimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca aufgeklärt. Dazu wird das Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca kurzfristig überarbeitet. Bis zur Vorlage des neuen Aufklärungsmerkblattes soll die erfolgte Aufklärung übergangsweise handschriftlich von der aufklärenden Ärztin bzw. dem aufklärenden Arzt auf dem Merkblatt vermerkt werden.

AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung.