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Erneuter Aufruf an alle Geflügelhalter, wachsam zu sein.

StädteRegion Aachen. In Gütersloh, Paderborn und auch im belgischen Eupen sind jüngst Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln aufgetreten. Die Geflügelpest, auch „aviäre Influenza" genannt, ist eine für Hühner, Puten und viele andere Vögel hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche. Das Risiko weiterer Fälle in Nordrhein-Westfalen sowie die Verbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopulationen ist aktuell hoch.

Durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln besteht die Gefahr, dass sich auch Tiere in Nutzgeflügelhaltungen und anderen Vogelbeständen anstecken. Das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen ruft deswegen gewerbliche und private Tierhalter auf, wachsam zu sein. Eine Stallpflicht besteht derzeit in der StädteRegion Aachen nicht. Wer Geflügel hält, sollte aber jetzt schon Vorkehrungen für den Fall treffen, die Tiere wegen einer Aufstallungsverpflichtung in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen.

Grundsätzlich sind Personen, die  Geflügel halten, verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen und dem örtlichen Veterinäramt zu melden. Das gilt für private Haltungen ebenso wie für gewerbliche und unabhängig von der Zahl der Tiere. Hinweise zu den bestehenden Meldepflichten und einen Link zur Internetseite der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de/gefluegelpest. Auf der Homepage finden sich ebenfalls Hinweise zur Anmeldung einer Tierhaltung sowie das entsprechende Formular.

Bei einem Ansteckungsverdacht in der eigenen Geflügelhaltung ist das Veterinäramt der StädteRegion Aachen sofort zu informieren. Erkranken Vögel, treten eine oder mehrere der folgenden Krankheitssymptome gehäuft auf: gesträubtes Federkleid, Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen, Kopfödeme, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen, plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier. Weitere Informationen zur Geflügelpest und wie Tierhalter ihren Tierbestand schützen können, sind auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) unter dem Stichpunkt „Tierseuchengeschehen" zu finden.

Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen

Zur Frage, ob die Geflügelpest auch für Menschen ansteckend ist, informiert das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt: „Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde. Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt. Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel."