Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Mittwoch 132 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18194. 17244 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 470. In den letzten Tagen sind ein Mann im Alter von 72 Jahren und eine Frau im Alter von 73 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 480 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 60.  Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

190

7692

53

Alsdorf

42

1642

62

Baesweiler

20

1081

63

Eschweiler

72

1858

85

Herzogenrath

34

1608

47

Monschau

12

278

51

Roetgen

1

241

0

Simmerath

3

410

6

Stolberg

81

1969

115

Würselen

24

1414

44

noch nicht lokal zugeordnet

1

1

 

Gesamtergebnis

480

18194

60

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen)

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich

Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.

Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona

Stand: Donnerstag, 04.03.2021, 09:30 Uhr