Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern zwei nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17722. 16899 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 457. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 80 Jahren sowie ein Mann im Alter von 63 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 39.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz*

Aachen           138     7513   32

Alsdorf            30       1597   42

Baesweiler      10       1062   22

Eschweiler      63       1780   76

Herzogenrath 29       1576   26

Monschau       13       267     103

Roetgen          4          240     35

Simmerath      2          407     13

Stolberg          28       1888   35

Würselen        48       1391   54

noch nicht lokal zugeordnet             1         1         

Gesamtergebnis        366     17722 39

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Anpassung der Coronaverordnungen

Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung gelten nun zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bleiben bestehen. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden.

Einige wesentliche Änderungen sind:

Coronaschutzverordnung

  • Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden.
  • Freizeitsport im Freien: Sport ist nun wieder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel zulässig. Zu anderen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
    Dabei ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
  • Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Nun dürfen auch Gemüsepflanzen und Saatgut sowie unmittelbares Zubehör von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Diese müssen den Verkauf an Privatleute ausschließlich auf diese Waren begrenzen.
  • Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist jetzt wieder musikalischer  Einzelunterricht zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).

Coronabetreuungsverordnung

  • Wiedereinstieg in den Präsenz- oder Wechselunterricht: Seit dem gestrigen Montag (22. Februar) haben die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen begonnen.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!

Viele Menschen haben in diesen Tagen die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1

Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021.

Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Dort findet man auch die aktuelle exakte Definition, wer nach den aktuellsten Erlassen  zu den Impfberechtigten gehört.

Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Stand: Dienstag, 23.02.2021, 09:00 Uhr.