Alles rund um Aachen

Auch wenn die Corona-Krise gerade das bestimmende Thema ist, braucht es weiterhin Handlung und Aufmerksamkeit gegenüber der Klimakrise. Deswegen bringen wir als GRÜNE Ratsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen ZUKUNFT und LINKE einen Antrag zur Förderung der Stromerzeugung auf Aachener Mietshäusern in den Stadtrat ein.

Wir möchten die Verwaltung beauftragen, dass sie Pilotprojekte für Mieterstrom in Aachen identifiziert und mit geeigneten Partner*innen umsetzt. Außerdem soll ein Beratungsprogramm für Hausbesitzer*innen und Mieter*innen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Gebäude aufgesetzt werden.

Der schnelle Ausbau von erneuerbaren Energien ist einer der wichtigsten Schritte zur Bewätligung der Klimakrise. In Aachen gibt es ein großes Potenzial an bisher ungenutzten Dachflächen, die für Photovoltaik genutzt werden können. Gerade die Potenziale auf Mehrfamilienhäusern sind dabei bisher so gut wie gar nicht erschlossen.
Wirtschaftlicher Nutzen, positive Effekte
Um diese Potenziale zu nutzen, ist das Mieterstrom-Modell eine sinnvolle Alternative, nachdem es durch die EEG-Reform der Bundesregierung etwas attraktiver geworden ist. Neben den positiven Effekten für das Klima kann auch ein wirtschaftlicher Nutzen aus den Photovoltaik-Anlagen gezogen werden, da sich ohne Netzentgelte und mit reduzierter EEG-Umlage Strompreise für Mieter*innen deutlich unterhalb der normalen Stromtarife realisieren lassen und sich gleichzeitig für Vermieter*innen ihre Investition rentiert. So wird der Strom, der auf dem Dach produziert wird, direkt vor Ort von den Mieterinnen und Mietern verbraucht.
Stadt soll als Vorbild vorangehen
Jetzt muss die Stadt Aachen als Vorbild mit Modellprojekten vorangehen und zeigen, dass Solarstrom-Erzeugung auf Mietshäusern gut funktioniert und ein Modell der Zukunft ist.
Der vorliegende Antrag zeigt, dass Ökologie und Soziales nicht im Widerspruch zueinanderstehen müssen und eine klug gestaltete Energiewende eine ökologische Stromerzeugung ermöglicht, von der alle profitieren können. Der gemeinsame Ratsantrag wird in die kommende Ratssitzung eingebracht und von dort in die weitere Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verwiesen.