Würselen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales legt im Zuge der geänderten Coronaschutzverordnung neue Regelungen für sogenannte Zusammenkünfte zur Religionsausübung fest, welche am kommenden Montag, 25. Januar, in Kraft treten werden.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften entscheiden unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können und sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmerzahl, führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmer und verzichten auf Gemeindegesang. Das Tragen einer textilen Alltagsmaske (Schals, Tücher und so weiter) ist mit Inkrafttreten der ab Montag gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung nicht mehr ausreichend. Vielmehr sind die Teilnehmer*innen zum Tragen einer medizinischen Maske, auch am Sitzplatz, verpflichtet. Zu den medizinischen Masken gehören sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Masken (KN95/N95).

Außerdem haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden spätestens zwei Werktage im Voraus beim Fachdienst 3.2 Ordnung und Verkehr anzuzeigen. Entsprechende Anzeigen über Zusammenkünfte zur Religionsausübung können an die Mailadressen ordnungsamt@wuerselen.de oder lena.witt@wuerselen.de gesendet werden.