Alsdorf

Alsdorf. Aufgrund der Dynamik der Ausbreitung der Coronapandemie und der damit verbundenen Verlängerung des Lockdowns bis zunächst zum 31. Januar 2021, hat das Land NRW einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dies auch in Alsdorf, dass der dringende Appel aufrechterhalten bleibt, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen sollen.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, die Elternbeiträge (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS) für den Monat Januar 2021 zu erlassen. Land und Kommunen tragen den Einnahmeausfall zu je 50 Prozent. Da die Beiträge für den Monat Januar 2021 bereits eingezogen wurden, wird zeitnah eine Erstattung der Elternbeiträge für Januar 2021 erfolgen.