Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 104 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16037. 14893 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 380. In den vergangenen Tagen sind sieben Frauen im Alter von 80, 81, 82, 90, 95 und 96 (2x) Jahren sowie drei Männer im Alter von 76, 85 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 764 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 88.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

289

6799

76

Alsdorf

72

1444

85

Baesweiler

32

980

92

Eschweiler

72

1545

67

Herzogenrath

150

1426

183

Monschau

15

244

103

Roetgen

1

221

12

Simmerath

9

388

32

Stolberg

38

1735

44

Würselen

86

1255

181

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

 

Gesamtergebnis

764

16037

88

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Start der Impfungen in den Zentren auf 8. Februar verschoben

Wegen der verzögerten Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech verschiebt das Land Nordrhein-Westfalen die Impfungen für über 80-Jährige, die Zuhause leben. Alle bereits getätigten Erstimpfungs-Bestellungen wurden seitens des Landes storniert. Auch das Impfzentrum der StädteRegion Aachen ist von dem Lieferengpass betroffen. Dennoch können die betreffenden Bürgerinnen und Bürger ab Montag (25. Januar) Termine für die Impfung vereinbaren. Frühester Termin zur Impfung wird voraussichtlich der 8. Februar sein.

Aktualisierte Quarantäneverordnung

(Achtung: Präzisierung in der Formulierung gegenüber Meldung vom 19.01.2021 in Fettschrift!)

 

Seit dem 19. Januar gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.

Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.

Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.

Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung der positiven Person. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn der Haushaltsangehörige der getesteten Person am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält. Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.

Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

Stand: Mittwoch, 20. Januar 2021, 10:30 Uhr.