Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 736 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, dem 23.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14012. 11950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 263. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 70, 84 und 90 Jahren sowie vier Männer im Alter von 65, 84, 88 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1799 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 166.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

733

5982

153

Alsdorf

134

1255

161

Baesweiler

68

904

133

Eschweiler

181

1330

181

Herzogenrath

124

1165

153

Monschau

25

202

94

Roetgen

82

213

335

Simmerath

82

339

214

Stolberg

220

1573

220

Würselen

145

1042

155

noch nicht lokal zugeordnet

5

7

 

Gesamtergebnis

1799

14012

166

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Heute (28. Dezember) treten Änderungen der Coronaeinreiseverordnung in Kraft.

Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid19-risikogebiete. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen.

Ausgenommen sind Personen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

Ausgenommen sind zudem Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Ausgenommen sind zudem Grenzpendler.

Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden sind auch Personen ausgenommen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Alle Details und Ausnahmen sind in der Coronaeinreiseverordnung nachzulesen.

Impfungen haben begonnen

Die Kassenärztliche Vereinigungen haben auch in der StädteRegion mit dem Impfen begonnen. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Darin wurden drei Prioritätsstufen definiert. Begonnen wird in den Alten- und Pflegeheimen mit den meisten über 80-Jährigen.

Für jeden Kreis, jede kreisfreie Stadt und die StädteRegion Aachen benennen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Land die zunächst zu beliefernden Pflegeeinrichtungen. Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung im Abstand von drei Wochen erforderlich. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Mit genügend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen rechnet das Bundesgesundheitsministerium ab Juli 2021.

Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist derzeit noch nicht möglich!

NRW-Hotline zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211 9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Corona-Test möglich!

Die NRW-Landesregierung untersagt Besuchern, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe wurden entsprechend angepasst. Mit diesem Entschluss reagierte das Gesundheitsministerium auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Ausnahmen gibt es nur, wenn medizinische Gründe der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, sind Besuche möglich.

Zudem ist bei jedem Besuch ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich Temperaturmessung durchzuführen. Ein Zutritt zu der Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besucherin bzw. den Besucher das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden kann. Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening verweigert wird, hat die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.

Nur während der Sterbephase sind Zutrittsverbote nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung ausgeschlossen

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot" anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Stand: Montag, 28. Dezember, 11:30 Uhr