Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 497 mehr nachgewiesene Fälle als Fretag, den 18.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13089. 11054 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. D

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 246. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 85 Jahren sowie drei Männer im Alter von 85, 89 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1789 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 201.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune     Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz)

Aachen           730     5602   181

Alsdorf            127     1179   185

Baesweiler      77       868     203

Eschweiler      165     1228   223

Herzogenrath 130     1094   194

Monschau       23       191     162

Roetgen          80       184     289

Simmerath      75       306     182

Stolberg          235     1449   257

Würselen        142     982     227

noch nicht lokal zugeordnet            5          6         

Gesamtergebnis        1789   13089 201

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200

Die Coronaschutzverordnung regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben beschlossen, solche Maßnahmen mit dem Land zu besprechen. Diese werden im Anschluss in eine Allgemeinverfügung münden. Unter anderem wird über eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen.

Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika

Mit Wirkung vom heutigen Tage (21.12.2020) ist eine neue Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in Kraft getreten.

Sie betrifft alle Personen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesen Gebieten in Quarantäne begeben und unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Das kann für Personen, die sich in der StädteRegion Aachen aufhalten per Mail an die Adresse infektionsschutz@staedteregion-aachen.de oder auch telefonisch unter der Nummer 0241-51985300 geschehen.

Alternativ können Reisende auch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und mitführen.

Die Einreisenden sind zudem verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Sie müssen sich zudem nochmals fünf Tage nach der Einreise einer erneuten Testung unterziehen.

Von der Quarantäne- und Testpflicht sind folgende Personen ausgenommen:

1.         Menschen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen.

2.         Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

a.         der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,

b.         der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,

c.         der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,

d.         der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,

e.         der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder

f.          der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen

unabdingbar ist, wenn die Unabdingbarkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt worden ist.

3.         Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, müssen eine Einreisetestung vornehmen, wenn sie das Transportmittel länger als 30 Minuten verlassen wollen. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen sie das Transportmittel nur verlassen, wenn sie eine Alltagsmaske tragen. Über einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

 

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

•          Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,

•          Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,

•          Personen, deren Corona-Warn-App „rot" anzeigt sowie

•          Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Stand: Montag, 21. Dezember, 10:15 Uhr.