Alles rund um Aachen

Fachkräfte in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf können sich beim Freiwilligenregister NRW registrieren lassen!
StädteRegion Aachen. Die Corona-Krise stellt unser Land und damit auch das Gesundheitswesen vor ungeahnte und große Herausforderungen. Besonders dramatisch ist die Situation derzeit in vielen Alten- und Pflegeheimen. Alleine in der StädteRegion Aachen sind derzeit sechs Einrichtungen von Ausbrüchen mit mehr als 10 Bewohnerinnen und Bewohnern betroffen. Insgesamt sind 198 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert, 30 mehr als am Vortag.

Hinzu kommen Ausfälle von derzeit 67 Mitarbeitenden, die infiziert sind, und diejenigen, die in Quarantäne sind. Schon jetzt sehen sich mindestens drei Einrichtungen in der StädteRegion kaum noch in der Lage, die Versorgungssicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

In diesen akuten Fällen ist es wichtig, die Versorgungsstrukturen kurzfristig personell verstärken zu können. Ein wichtiges Instrument dafür ist das neu geschaffene Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen. „Wir wenden uns mit unserem Hilferuf an alle Menschen mit einer relevanten Ausbildung", so der städteregionale Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons und bittet um rasches Handeln: „Bitte tragen Sie sich in das Freiwilligenregister ein, damit wir dort helfen können, wo die Not am größten ist." Bei aller Sorge versichert er jedoch auch: „Wir sind in den dramatischsten Fällen bereits dabei, Lösungen zu organisieren. Niemand darf und wird in den Einrichtungen alleine gelassen werden!"

Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Medizinische Fachangestellte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, aber auch Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe sowie Verwaltungskräfte des Gesundheitswesens, die in der Corona-Krise helfen wollen, können sich in das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen eintragen (www.freiwilligenregister-nrw.de).

Mit der Eintragung in das Freiwilligenregister ist keine Verpflichtung verbunden! Es geht zunächst darum, die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit zu signalisieren. Auf dieser Seite werden in einem ersten Schritt lediglich persönlichen Kontaktdaten sowie Informationen über Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten hinterlegt.

Im Bedarfsfall werden die Freiwilligen vom Krisenstab oder von einer Einrichtung konkret angesprochen, um etwaige Einsatzmöglichkeiten und spätere Aufgaben zu besprechen. Danach kann man selbst entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang man eingesetzt werden möchte. Die Bereitschaft sowie die persönlichen Daten kann man jederzeit löschen lassen.

Arbeitgeber müssen die Menschen, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, für die Dauer ihres Einsatzes bei vollem Lohn freistellen und erhalten den gezahlten Arbeitslohn durch das Land NRW erstattet. Auch für Selbständige gibt es Erstattungsmöglichkeiten. Den Freiwilligen darf durch ihre Freistellung kein beruflicher Nachteil entstehen.

Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Freiwilligenregister haben wir in einer FAQ-Liste zusammengestellt, nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona.