Alles rund um Aachen

Die Lage um das Coronavirus ist weiterhin ernst und sehr präsent, sowohl medial als auch im Stadtbild in Aachen. Seit einigen Wochen sind viele Bereiche des alltäglichen Lebens einmal mehr von Einschränkungen betroffen, sensible Lebensbereiche sind berührt. Auch die Stadt Aachen hat die geltenden Bestimmungen zur Maskenpflicht in den Fußgängerzonen und im historischen Altstadtkern zunächst bis zum 20. Dezember verlängert. Nach nunmehr fünf Wochen der gemeinsamen Streifen mit der Polizei zieht der Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine positive Bilanz.

Fülle an Überwachungsaufgaben für Beschäftigte

Die seit Anfang November geltende Coronaschutzverordnung hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig die notwendigen Kontrollen durch die kommunalen Ordnungsämter sind.

Da diese Aufgaben zusätzlich zu den bestehenden Arbeitsfeldern zu erfüllen sind, haben sich Stadt Aachen und Polizei Aachen Ende Oktober dazu entschieden, die pandemiebedingten Kontrollen in gemeinsamen Streifen durchzuführen. Nach fünf Wochen gibt es eine Bilanz: Neben einer Vielzahl an persönlichen Ansprachen und Aufklärungsarbeit durch die Einsatzkräfte wurden mittlerweile auch über 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht eingeleitet. „Die Zusammenarbeit mit der Polizei läuft gut", betont der stellvertretende Fachbereichsleiter Armin Bergstein und versichert „Wir beabsichtigen, auch weiterhin gemeinsam in der Stadt aufzutreten und Streife zu gehen."

Die Ordnungsbehörden sind durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angewiesen, die geltenden Coronaschutzmaßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung konsequent umzusetzen und die Regelungen restriktiv auszulegen.

Befugnisse der Einsatzkräfte

Oberste Priorität bei der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit ist es, festgestellte Verstöße kommunikativ und deeskalierend zu lösen. Leider ist dies nicht immer möglich, dafür haben die eingesetzten Vollzugsdienstkräfte bei den Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung – wie auch in allen anderen Fällen ihrer originären Zuständigkeit – weitere Befugnisse.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr dürfen sie zum Beispiel die Identität von Personen feststellen, Platzverweise erteilen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen durchsuchen und – falls notwendig – Personen in Gewahrsam nehmen oder Sachen sicherstellen und verwahren.

Die Kolleginnen und Kollegen können auch unmittelbaren Zwang anwenden, soweit die einzelne Situation dies erfordert. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sind sie berechtigt Personen zum Eigenschutz und zum Schutz der Betroffenen mittels Körpereinsatz und entsprechenden Einsatzmitteln zu fixieren.

Null-Toleranz für Übergriffe, Hass und Hetze

Je länger die Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus andauern, desto rauer wird der Ton auf der Straße. Daher weist die Stadt Aachen nochmals darauf hin, keine Toleranz in Bezug auf Übergriffe sowie der Verbreitung von Hass und Hetze gegenüber Beschäftigten hinzunehmen.

„Jeglicher Übergriff, sei es verbal oder physisch, wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Ein respektvoller Umgang miteinander muss selbstverständlich sein. Der Dank gilt allen Beschäftigten des Ordnungsamtes, die diese Mammutaufgabe mit ihren zusätzlichen Herausforderungen seit März bewältigen.", führt Bergstein aus.

Weiterhin gilt: Haltet zusammen. Haltet Abstand.

Gleichzeitig appelliert der Fachbereich Sicherheit und Ordnung an die Bürgerinnen und Bürger, die erforderliche Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen gemeinsam zu bewältigen.

Die Landeregierung empfiehlt ebenfalls dringend, die geltenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Raum entsprechend auch im privaten Raum zu beachten und umzusetzen. So kann hoffentlich der gewünschte Erfolg der Pandemie-Eindämmung erreicht werden.