Alles rund um Aachen

Aktuelle Zahlen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag, 30. November. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10316. 8968 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 184.

In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 93 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1164 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 118.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktive Fälle

Gesamtzahl der Fälle

Sieben-Tage-Inzidenz

Aachen

486

4441

118

Alsdorf

117

983

119

Baesweiler

49

757

92

Eschweiler

108

953

85

Herzogenrath

67

875

80

Monschau

5

162

9

Roetgen

14

86

104

Simmerath

20

216

97

Stolberg

172

1083

159

Würselen

123

755

245

noch nicht lokal zugeordnet

3

5

 

Gesamtergebnis

1164

10316

118

 

*Sieben-Tage-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Coronaschutzverordnung

Die neue Coronaschutzverordnung von NRW sieht in Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beratungen etliche Verschärfungen vor. Dazu gehören die Kontakt- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, die jetzt auch auf Parkplätzen und vor den Geschäften gilt. Maskenpflicht besteht zudem wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. In privaten Autos gilt sie nicht. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von Feuerwerken.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt – also mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands – in jedem Fall mit maximal fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für die Fußgängerzonen in der Aachener Innenstadt wird weiterhin angeordnet, da die Einhaltung von Mindestabständen dort nicht sichergestellt werden kann.

 

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis" mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester sind damit Lockerungen der Kontaktbeschränkung vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet, allerdings darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei großflächigen Betrieben darf auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal sein (Beispiel: 840 Quadratmeter = max. 82 Personen).

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bleiben mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Erlaubt bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause.

Auf private Reisen und Verwandtenbesuche soll man verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht für touristische.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 20. Dezember und ist nachzulesen auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung".

Coronabetreuungsverordnung

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung enthält nur marginale Änderungen. Weiterhin gilt, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum eingehalten wird. Gestrichen wurde die Ausnahme von der Ausnahme: Ab sofort darf - auch wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann - bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer nicht mehr auf Mindestabstand bzw. auf Alltagsmaske verzichtet werden.

Die Coronabetreuungsverordnung gilt bis zum 20. Dezember und ist nachzulesen auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung".

Informationsplattform zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat eine Informationsplattform zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?

Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Zu finden sind die Infos auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,

  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten, oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,

  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot" anzeigt sowie

  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

    Die Termine werden nur online unter www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

    Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

    Infos zu aktuellen Entwicklungen

    Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung.

    Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

    Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung".

  • Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Stand:  Dienstag, 1. Dezember, 11.15 Uhr