Eifel-News

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Gemeinde Simmerath zum Verbrennen von Heckenschnitt wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 01.12. bis 31.03. (Wintermonate) Heckenschnitt auf Grundstücken, welche einen Abstand von weniger als 100 m zum nächsten für den Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäude einhalten, donnerstags und freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr verbrannt werden darf.

Ganzjährig darf sonst nur auf Grundstücken verbrannt werden, welche einen Abstand von mehr als 100 m zum nächsten für den Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäude einhalten, montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr.

Das Verbrennen ist je Grundstück an zwei der zugelassenen Tage in der Woche gestattet. Pro Tag ist nur ein Verbrennungsvorgang von höchstens 2 Stunden zulässig.

Folgende Auflagen sind u.a. einzuhalten:

•    Dem Ordnungsamt der Gemeinde Simmerath (Tel.: 0 24 73 / 60 70) sowie der Feuerwehr-Leitstelle für die StädteRegion Aachen (Tel.: 02 41 / 4 32 37 90 00) ist bekannt zu geben, an welchen Tagen die Verbrennung des Heckenschnitts stattfindet.

•    Der Heckenschnitt muss so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt.

•    Der Verbrennungsvorgang ist ständig von wenigstens einer Person, die das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson darf die Verbrennungsstätte erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.

•    Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte, Altreifen oder Verpackungsrückstände, dürfen weder zur Ingangsetzung und Unterhaltung des Feuers benutzt, noch während der Verbrennung ins Feuer gebracht werden.

•    Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
Das Verbrennen kann durch die örtliche Ordnungsbehörde ganz oder teilweise untersagt werden, wenn es geeignet ist, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen.

Die ausführliche Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Heckenschnitt ist unter www.simmerath.de (Rubrik: Rathaus - Ortsrecht) abrufbar.