Alles rund um Aachen

Eheschließungen finden im Standesamt weiterhin statt, jedoch mit deutlichen Einschränkungen. Durch die steigenden Infektionszahlen in der Stadt Aachen und der damit verbundenen Sieben-Tage-Inzidenz von über 50, dürfen ab heute (13. Oktober) nicht mehr so viele Gäste den standesamtlichen Trauungen beiwohnen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und vor allem der Größe der Trauzimmer bedeutet dies, dass zusätzlich zum Brautpaar und Standesbeamten oder Standesbeamtin im Trauzimmer des Standesamtes, Krämerstraße, nur noch sieben weitere Personen anwesend sein dürfen.

Dazu zählen auch Trauzeugen und Fotografen. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter drei Jahren. Diese müssen jedoch auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen.

Im Weißen Saal des Aachener Rathauses dürfen 15 zusätzliche Gäste der Trauung beiwohnen, in der Burg Frankenburg 14 und im Couven Museum 13.

In die Welsche Mühle in Haaren dürfen Brautpaare noch acht Gäste mitbringen, in das Bezirksamt Kornelimünster sieben, in die Bezirksämter Laurensberg und Brand jeweils sechs. Im Trauzimmer des Schlosses Schönau sind fünf Gäste erlaubt und im kleinsten Trauzimmer der Stadt im Bezirksamt Eilendorf noch vier.

Brautpaare müssen in der Woche vor dem Trautermin eine Liste über die anwesenden Gäste mit den erforderlichen Angaben an das Standesamt senden. Die Liste wird zwecks der einfachen Rückverfolgbarkeit für vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

Beachtet werden muss zusätzlich, dass nur Haushaltsgemeinschaften zusammensitzen dürfen und ansonsten der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Zusätzlich gilt, dass alle Anwesenden verpflichtet sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich das Brautpaar und der Standesbeamte, bzw. die Standesbeamtin.

Weitere Informationen rund ums Heiraten in Coronazeiten finden Sie auf den Internetseiten des Standesamtes auf aachen.de.