FH Aachen

Grünes Licht für Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW): Der Senat der FH Aachen hat mit der einstimmigen Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung für das Promotionskolleg den Weg für die Gründung dieses Kollegs seitens der FH Aachen freigemacht. Zuvor hatte bereits der Hochschulrat einen entsprechenden Beschluss gefasst – ebenfalls einstimmig. Die HAW planen ein Promotionskolleg, das es ihren forschungsstarken Professorinnen und Professoren erlaubt, selbstständig und ohne institutionelle Beteiligung von Universitäten ihre besten Studierenden zur Promotion zu führen.

„Ich bin besonders glücklich, dass wir als FH Aachen ein starkes Votum unserer Gremien für das geplante Promotionskolleg abgeben“, betont Rektor Prof. Dr. Marcus Baumann. Die Förderung des Forschungsnachwuchses sei ein wichtiges Thema für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. „Als Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz habe ich mich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen immer stark gemacht für die Errichtung des Kollegs. Jetzt wollen wir diese Chance mit aller Entschlossenheit nutzen“, sagt Prof. Baumann.

Für Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Engeln-Müllges, stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrats der FH Aachen, ist die Errichtung des Promotionskollegs ein folgerichtiger und notwendiger Schritt: „An den HAW in NRW wird seit Jahren auf höchstem Niveau geforscht. Der Aufbau dieser neuen Einrichtung würdigt die Arbeit, die bislang schon geleistet worden ist, und schafft ein solides Fundament für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs.“ Auch der Vorsitzende des Senats der FH Aachen, Georg Wählisch, freut sich: „Nach jahrzehntelangem Ringen ist es endlich soweit – die wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Forschung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in NRW wird von der Politik anerkannt und festgeschrieben.“

Die rechtliche Grundlage für das geplante Promotionskolleg bildet das neue Hochschulgesetz NRW, das im Juli 2019 vom Landtag verabschiedet wurde. Es sieht ein „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vor. Ein wichtiger Schritt zur Gründung: Alle NRW-HAW und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) müssen der Errichtung zustimmen. Mit den Beschlüssen des Hochschulrats und des Senats hat die FH Aachen ihrerseits den Weg für dieses Vorhaben geebnet. Damit kann die Hochschule nun eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen, die die organisationsrechtlichen Regelungen für das Kolleg umfasst. Der nächste Schritt soll die Gründung des Promotionskollegs sein. „Wir peilen als Datum November dieses Jahres an“, erläutert Prof. Baumann. Auf dem Weg dahin stehen noch Beratungen auf politischer und administrativer Ebene an – dabei wird es unter anderem darum gehen, wie die erforderliche Begutachtung durch den Wissenschaftsrat geregelt werden kann.