Alles rund um Aachen

Einsatzkräfte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag (19./20. September) umfangreiche Kontrollen zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung und gaststättenrechtlicher Vorgaben vorgenommen. In mehreren Gastronomiebetrieben im Innenstadtbereich und im Pontviertel wurde dabei die Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen festgestellt, unter anderem sind Vorgaben der Coronaschutzverordnung, des Immissions- und Nichtraucherschutzes und des Gaststättenrechts missachtet worden.

Aufgrund diverser Verstöße wie nächtlicher Ruhestörung und der Nichteinhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen hat das Ordnungsamt daher im Rahmen seines Kontrolleinsatzes eine Shisha-Bar am Hansemannplatz geschlossen. Als die Einsatzkräfte zu später Stunde einen benachbarten Gastronomiebetrieb kontrollierten, nachdem es dort Beschwerden über massivem Lärm gegeben hatte, stellten sie auch dort Mängel in der Umsetzung des Infektionsschutzes fest. Zudem entsprach der diskothekenartige Betrieb nicht der geltenden Konzession der Gaststätte. Die laufende Veranstaltung wurde daraufhin von den Verantwortlichen beendet.

Während einer weiteren Gewerbekontrolle in einer als Gaststätte gemeldeten Lokalität im Gasborn kam es bereits am Eingangsbereich zum Widerstand gegen die zivilen Vollstreckungsbeamten, als diesen zunächst handgreiflich der Zugang verweigert wurde. Den Grund für dieses Verhalten stellten die städtischen Ordnungskräfte kurze Zeit später fest. Denn im Keller feierten über 100 Besucherinnen und Besucher bei einer illegalen Tanzveranstaltung mit DJ. Der unerlaubte Diskothekenbetrieb führte aufgrund des erheblichen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung zur Auflösung der Veranstaltung und Versiegelung der Betriebsstätte. Der Aufenthalt der lautstarken Partyteilnehmer vor den jeweiligen Örtlichkeiten wurde anschließend mit Unterstützung der Polizei beendet.

Zu den festgestellten Ordnungswidrigkeiten wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat die Stadt ferner zur Strafanzeige gebracht.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Coronaschutzverordnung weiterhin zu beachten ist, denn vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen ist ein verantwortungsvolles Handeln gefragt. Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen werden konsequent geahndet. Mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) kann jede/r dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.