Alles rund um Aachen

Wer per Brief wählen will, kann einen entsprechenden Antrag noch bis Freitag,11. September, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Aachen, Blücherplatz 43, oder in dem Bezirksamt seines Stadtbezirkes stellen. Nur in Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel plötzlich erkrankt ist, kann der Antrag auf Briefwahl auch noch bis zum Wahlsonntag, 13. September, spätestens 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit den entsprechenden Stimmzetteln für die Kommunalwahl muss am Sonntag bis spätesten 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Bezirksamt eingegangen sein.

Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragt haben und keinen Wahlschein erhalten haben, werden dringend aufgefordert, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Wer glaubhaft versichern kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis Samstag, 12. September, spätestens 12 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Danach ist eine erneute Erteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich.

Im Wählerverzeichnis ist ein Sperrvermerk eingetragen, so dass der Wähler im Wahllokal am Wahlsonntag nicht wählen kann.

Die steigende Tendenz bei der Briefwahl hat sich auch diesmal fortgesetzt. Bis Montagmittag, 7. September, sind bereits über 46 000 Briefwahlunterlagen versandt worden. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 hatten in Aachen insgesamt 33 392 Menschen per Briefwahl abgestimmt.

Alle Infos zur Wahl gibt es wie immer auch im Internet unter www.aachen.de/wahlen.

Sprech- und Öffnungszeiten

des Wahlamtes und der Bezirksämter am Wahl-Wochenende

Freitag, 11. September                                     8 bis 18 Uhr

Samstag, 12. September                                  8 bis 12 Uhr (nach telefonischer Terminvereinbarung, bei glaubhafter Versicherung, dass Wahlschein nicht zugegangen ist)

Wahlsonntag, 13. September                         8 bis 15 Uhr