Alles rund um Aachen

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt nach Corona- Einreiseverordnung, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen wurden am 18. Juli nochmals überarbeitet. Eine Freitestung ist möglich, vor Ort derzeit als Selbstzahlerleistung. Kostenlos sind die Tests in den Corona-Testzentren, die die NRW-Landesregierung an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück (ab 28. Juli 2020) eingerichtet hat.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO): Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt auf Ihre Einreise hinzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zunächst die Quarantäneregeln eingehalten werden. Eine Freitestung ist als Selbstzahler-Leistung bei den Hausärzten und der StädteRegion Aachen möglich.  Kostenlos sind die Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in den Corona-Testzentren, die die NRW-Landesregierung an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück (ab 28. Juli 2020) eingerichtet hat. Informationen dazu unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-richtet-corona-testzentren-nordrhein-westfaelischen-flughaefen-ein