Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. Ab kommenden Montag, dem 01. April, sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht. Dies gilt für Neubauten sowie den Umbau von Wohnungen. Darauf weist die Untere Bauaufsichtsbehörde des städteregionalen Amtes für Bauaufsicht und Wohnraumförderung hin, die für die drei städteregionalen Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau zuständig ist.

Der Düsseldorfer Landtag hat in der vergangenen Woche die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Demnach müssen ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die „piepsenden Lebensretter“  installiert werden. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Die Verpflichtung gilt auch für Einfamilienhäuser.

Die neue Vorschrift sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter, Pächter bzw. Nutzer verantwortlich.




Bild (Fotolia - Fovito)
Die kleinen „Piepser“ sind ab kommender Woche in Neubauten und Wohnungen Pflicht: Rauchmelder können Leben retten.