Würselen

Einen wichtigen Hinweis für alle Hundebesitzer im Stadtgebiet gibt der Fachdienst Steuern, Abgaben und Vollstreckung der Stadt Würselen bekannt: Der Zahltermin für die jährliche Hundesteuer ist der 1. Juli, die Höhe der jeweiligen Steuerzahlung ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid.

Der Fachdienst macht weiterhin darauf aufmerksam, dass ggf. weitere Gebühren anfallen können, wenn dieser Termin verstrichen ist. Alle Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuer für das Jahr 2020 rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Einzugsermächtigungen können über das Serviceportal erteilt werden, dort finden sich auch weitere Hinweise zur Hundesteuer. Das Serviceportal ist unter serviceportal.wuerselen.de erreichbar.