Alles rund um Aachen
Zunächst keine eigene ,,Stabstelle Inklusion" -
Stadt will auf städteregionales Inklusionskonzept warten


In seiner gestrigen Sitzung (Donnerstag, 21.März) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem Rat mehrheitlich empfohlen, ihn nicht in ,,Ausschuss für Soziales, Integration, Inklusion und Demographie" um zu benennen. Dies hatte die SPD-Fraktion beantragt.

Auch beantragt wurde von der SPD die Einrichtung einer städtischen ,,Stabstelle Inklusion". Hier wurde jedoch empfohlen, das Inklusionskonzept der Städteregion, das derzeit erarbeitet wird, abzuwarten, um dann Aktivitäten aller Kommunen der Städteregion aufeinander ab zu stimmen.

Der Städteregionstag hat im Dezember 2011 beschlossen, einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung für die Städteregion Aachen zu erarbeiten und dabei die Behindertenverbände und die städteregionsangehörigen Kommunen einzubeziehen. Bei der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention handelt es sich um eine Aufgabe, die nicht auf die Städteregion übertragen wurde. Aufgabe der Städteregion ist es, den städteregionalen Rahmen eines Inklusionskonzeptes zu erarbeiten und die unterschiedlichen Aktivitäten der Kommunen aufeinander abzustimmen. Deshalb gab es am 16. März eine Konferenz, bei der die wichtigsten Handlungsfelder aus städteregionaler Sicht bestimmt wurden. Sämtliche Kommunen der Städteregion und Vertreter der Menschen mit Behinderung waren aktiv beteiligt. Die dort diskutierten Themenfelder waren zum Beispiel ,,Schule und frühkindliche Erziehung", ,,Mobilität und Barrierefreiheit", ,,Gesundheit, Pflege und Alter" oder ,,Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben".

Nach Erarbeitung des städteregionalen Inklusionsplanes will die Stadt eine Strategie für die Umsetzung in Aachen entwickeln und prüfen, ob weitere Themen und Maßnahmen einbezogen werden müssen. Dann werden auch die dafür erforderlichen personellen und uns finanziellen Ressourcen ermittelt. Der Fachbereich möchte pragmatisch an die Umsetzung der Konvention herangehen: Es geht darum, unter aktiver  Beteiligung der Menschen mit Behinderung, systematisch praktische Wege zu finden, Barrieren abzubauen. Dabei wird den Prioritäten der Menschen mit Behinderung gefolgt, soweit die personellen und finanziellen Ressourcen das zulassen.

Aber der Fachbereich Soziales und Integration hat durch die dort angesiedelten Querschnittssaufgaben ,,Sozialentwicklungsplanung", ,,Integration von Menschen mit Migrationshintergrund", ,,Integration von Menschen mit Behinderungen" und ,,Altenplanung" schon jetzt zahlreiche Berührungspunkte zum Thema Inklusion im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs, der sich nicht auf die Umsetzung der UN-Konvention beschränkt. Schon in der Vergangenheit und auch künftig wurden und werden zahlreiche Maßnahmen in allen Fachbereichen der Stadt umgesetzt, die mit den vorhandenen Kapazitäten und geringem finanziellen Mehraufwand große Wirkung zeigen. Die Verwaltung ist seit vielen Jahren mit vielen Aktivitäten auf dem Weg, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, beispielsweise durch die Einrichtung einer Kommission ,,Barrierefreies Aachen", die Herausgabe eines Stadtplanes für Menschen mit Behinderung oder des ,,Runde Tisch Inklusion" und seinen Maßnahmen.