Alles rund um Aachen

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Donnerstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1866 positive Fälle gibt, davon 926 in der Stadt Aachen. 1535 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 82. Hinzugekommen sind eine 95-jährige Frau, ein 58-jähriger und ein 65-jähriger Mann. Damit sind aktuell 249 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Für das Land NRW gilt bis zum 3. Mai die aktuelle Coronaschutzverordnung (nachzulesen auf www.aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.

Maskenpflicht: Seit Montag, 27. April, gilt in NRW die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12a, Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:

  • als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
  • auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.

Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC).

Notbetreuung Schule: Geöffnet ist die Notbetreuung in den Schulen ab sofort auch für berufstätige Alleinerziehende. Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Zu finden ist dieses Formular unter www.aachen.de/corona, in der Rubrik „Kita, Schule & Familie".

Abstrichzentren: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

Das Abstrichzentrum in Eschweiler wird ab dem kommenden Montag, 4. Mai, vorerst nicht mehr betrieben. Das Zentrum Eschweiler ist sukzessive in mobile Teams umgewandelt worden, kann aber jederzeit wieder reaktiviert werden.

Fünf mobile Teams mit jeweils bis zu sechs Personen sowie drei Hygieneberatungsteams sind nun gezielt unterwegs, um weitere Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Haupteinsatzort sind stationäre Pflegeeinrichtungen.

Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen.

Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!

Einreisebestimmungen für das Dreiländer-Eck: Nach wie vor gilt, dass Grenzübertritte zwischen Deutschland und Belgien bzw. zwischen Deutschland und den Niederlanden auf ein zwingend notwendiges Minimum reduziert werden sollen. Insbesondere grenzüberschreitende Fahrten aus touristischen Gründen oder als „Einkaufstourismus" sollen unterbleiben oder sind – im Falle von Belgien – grundsätzlich verboten. Details regelt auf deutscher Seite die Corona-Einreiseverordnung NRW. Weil in den Niederlanden in dieser Woche landesweite Ferien anstehen, die traditionell zu Urlaubsfahrten genutzt werden, wird die Bundespolizei mit deutlich mehr Personal die Grenzüberwachung verstärken.

Auch die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund in das Nachbarland einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Das gilt neben Reisen zu touristischen Zwecken auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Auch die Niederlande appellieren eindringlich, derzeit auf nicht zwingend notwendige Fahrten über die Grenze zu verzichten. Hierzu gibt es gleichfalls an Grenzübergängen entsprechende Kontrollen und Appelle.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.

Notruf 112: Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.

Stand: Donnerstag, 30. April, 10.15 Uhr