Alles rund um Aachen

Seit Montag, 27. April, gilt in NRW die Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr, in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten und in Räumen von Handwerkern und Dienstleistern, in denen die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12a, Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet.

Da es auch bei den Dienstleistungen auf den Recyclinghöfen nicht möglich ist, den vorgegebenen Sicherheitsabstand in jeder Situation einzuhalten, gilt auch hier ab Donnerstag, 30. April, die Maskenpflicht. Auf den beiden Recyclinghöfen in Eilendorf, Kellershaustraße 10, und in Brand, Camp Pirotte 50, werden entsprechende Hinweisschilder an den Zufahrten platziert.

Ein Zutritt ohne Schutzmaske ist nicht gestattet. Durch die aktuellen Richtlinien zur Eindämmung des Corona-Virus werden auch weiterhin maximal 15 Anlieferer gleichzeitig auf dem Gelände zugelassen.

Der Aachener Stadtbetrieb appelliert aus aktuellem Anlass noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, nur die nötigsten Fahrten zu den Recyclinghöfen vorzunehmen und die Entsorgung der anfallenden Abfälle wie Sperrmüll, Grünschnitt oder Papier möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und weist auch noch einmal auf die aktuell geänderten Öffnungszeiten des Recyclinghofs Eilendorf hin:

Montag: geschlossen

Dienstag und Donnerstag: 10 bis 18 Uhr

Mittwoch, Freitag und Samstag: 08.30 bis 14.30 Uhr

Ein Merkblatt mit Hinweisen zum richtigen Umgang mit den Schutzmasken findet man im Internet unter www.aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC).