Würselen

Wuerselen. Am Montag, 20. April, tritt die geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese steht, wie viele weitere wichtige Dokumente zum Schutz von Neuinfizierungen und Bekämpfung der Pandamie, natürlich auch im Original auf der Homepage der Stadt Würselen zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt der für das Ordnungswesen zuständige Beigeordnete Roger Nießen prägnante Hilfestellungen zur Umsetzung der neuen Verordnung für die Geschäftswelt in Würselen. Gemeinsam mit dem kommissarischen Ordnungsamtsleiter, Ben Beckers, fasst er zusammen, dass aufgrund der neuerlassenen Verordnung die allgemeine Kontaktsperre bis mindestens zum 3. Mai verlängert wird. Andererseits beinhaltet die Verordnung aber auch teilweise Lockerungen. So ist zum Beispiel der Betrieb bestimmter Handelsbetriebe und Verkaufsstellen unter bestimmten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zulässig. Zu diesen Betrieben gehören unterschiedliche Einzelhandelsunternehmen aber etwa auch Reinigungen, Waschsalons, Kioske, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandlungen und viele mehr.
Beigeordneter Roger Nießen hat dazu eine Information zusammengestellt, die ebenso auf der Homepage der Stadt Würselen veröffentlicht wurde. Weitere Handelseinrichtungen mit einer regulären Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter dürfen ebenso wieder öffnen.
Um bei der Öffnung der Geschäfte dem primären Ziel des Infektionsschutzes bestmöglich Rechnung zu tragen, den Gewerbetreibenden einheitliche Standards an die Hand zu geben und für das Stadtgebiet eine Einheitlichkeit in der Auslegung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung zu gewährleisten, bittet die Stadt Würselen die Gewerbetreibenden um Beachtung der nachfolgenden Regelungsinhalte der Schutzverordnung:

1. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, zur
  • Einhaltung der Hygiene,
  • Steuerung des Eintritts,
  • Vermeidung von Warteschlangen sowie
  • Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen.
2. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.
3. Der Verzehr von Lebensmittel in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle ist untersagt.“
Konkretisierend empfiehlt die Stadt Würselen aus diesem Grund:
  • die Anbringung von sichtbaren Abstandshaltern im Kassenbereich (z.B. in Form von auf dem Fußboden angebrachten Markierungen in einem Abstand von mindestens 1,50 m)
  • die Vorgabe strikter Hygieneregeln für die Mitarbeiter, welche beispielsweise eine regelmäßige Handhygiene, Verhaltensregelungen in den Geschäfts- und Sozialräumen sowie die Hinweise zur den gängigen Husten- und Nies-Etikette beinhalten. Auch wird das Tragen einer wirksamen Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen
  • die Bereitstellung von ausreichend der Handhygiene dienenden Materialen (Desinfektionsmittel, bei vorhandenen Sanitäranlagen: ausreichend Handpapier und Seife)
  • deutliche Hinweise für die Kunden zur uneingeschränkten Einhaltung des Mindestabstandes
  • einen erkennbaren Aushang über das Verzehrverbot von Speisen in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle und der Ahndung von Verstößen mit einer Geldbuße von mindestens 200 Euro
  • einen sichtbaren Aushang im Eingangsbereich über die maximal zulässige Anzahl gleichzeitig im Geschäft befindlicher Kunden (zum Beispiel 100 Quadratmeter Verkaufsfläche = maximal zehn Kunden gleichzeitig im Geschäft)
  • den Einsatz von einlassregulierendem Personal beziehungsweise einlassregulierender/n Technik/Maßnahmen, sofern Größe und/oder Beschaffenheit des Geschäftes (zum Beispiel mehrgeschossige Verkaufsflächen) eine jederzeitige Erfassung der gleichzeitig im Geschäft befindlichen Kunden nicht zulassen
  • die Anbringung von Abstandshaltern vor dem Geschäft, sofern vorgenannter Punkt auch vor dem Geschäft zu Warteschlangen führt.

"Nur wenn wir alle gemeinsam (Geschäftswelt, Kunden und die Stadt) verantwortlich mit den neu gewonnen ‚Freiheiten‘ umgehen, werden sie uns auf Dauer erhalten bleiben können“, ruft Roger Nießen zum solidarischen Miteinander auf.