Herzogenrath

Aufgrund häufiger Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern macht die Stadt Herzogenrath darauf aufmerksam, dass private Umzüge nach wie vor gestattet sind, solange die gebotenen Hygienestandards und Einschränkungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus beachtet werden.

Wird der Umzug von Dienstleistern ausgeführt, ist diesen die weitere Tätigkeit unter den bekannten Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen (häufiges und gründliches Hände waschen, Nieshygiene, Abstand wahren) gestattet. Wird der Umzug mit privaten Helfern ausgeführt, sollten zunächst Verwandte in gerader Linie, Ehegatten/Lebenspartner sowie Personen aus der eigenen Haushaltsgemeinschaft als Umzugshelfer herangezogen werden. Die Anzahl der private Umzugshelfer sollte allerdings auf das notwendige Minimum reduziert werden und die oben genannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln entsprechend eingehalten werden.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch im privaten Bereich Veranstaltungen - wie eine sich dem Umzug anschließende Umzugsparty - nicht zulässig sind.