Alles rund um Aachen

...  tragen zur Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen bei.

StädteRegion Aachen. Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser Betrag von 125 Euro monatlich kann zur eigenen Entlastung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden.

Dazu zählen die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag". Wenn diese Leistungen von behördlich anerkannten Anbietern erbracht werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Da solche Unterstützung jetzt mehr denn je gebraucht wird, hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass auch die anerkannten Anbieter, die hauswirtschaftliche Unterstützung oder individuelle Hilfen bisher noch nicht in ihrem Portfolio hatten, diese Leistungen erbringen können und diese erstattet werden.

Diese Regelung ist derzeit bis zum 30. Juni befristet und gilt für Leistungen, die außerhalb der Wohnung und „bis zur Haustür", also ohne zwingenden direkten persönlichen Kontakt oder unter Wahrung des Mindestabstands, erbracht werden können.

Dazu zählen zum Beispiel

  • Einkäufe und Besorgungen von Waren des täglichen Bedarfs,
  • Übernahme von Botengängen (Apotheke, Post etc.),
  • Erledigung von Wäsche oder Holen und Bringen gereinigter Wäsche von bzw. zur Reinigung,
  • Anlieferung von Speisen,
  • Organisation und Erledigung von Behördengängen
  • Organisation erforderlicher Arztbesuche oder
  • telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung.

Wenn ein direkter Kontakt notwendig ist, sind die bekannten Abstandsregelungen und Hygienerichtlinien selbstverständlich zu beachten. Diese Regelung trägt sowohl zur Sicherstellung der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen als auch zum wirtschaftlichen Überleben von Klein- und Kleinstunternehmen bei. Von den Behörden anerkannte Anbieter sind mit einer einfachen Postleitzahlensuche unter www.pfaduia.nrw.de/uia/angebotsfinder zu finden.