Eschweiler

(abweichend von der bisherigen Handlungsweise). Nachdem die Staatskanzlei des Landes NRW die CoronaSchVO am gestrigen Mittwoch präzisierte, können Kioske und Floristik-Geschäfte nun vorläufig wieder öffnen. Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamts informieren aktuell die betroffenen Gewerbetreibenden über die Neuregelung.

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