Herzogenrath

Die sich ausbreitende Corona-Pandemie und die in Reaktion darauf zum Zwecke ihrer Eindämmung auf allen staatlichen Ebenen veranlassten Gegenmaßnahmen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf das Friedhofswesen. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb unbedingt ab sofort die folgenden Verhaltensregeln auf den städtischen Friedhöfen zu beachten:

Jegliche Veranstaltungen (auch auf den Friedhöfen) sind grundsätzlich verboten.

Diese Bestimmung gilt auch für Trauerfeiern im Rahmen der Bestattungs- und Beisetzungsvorgänge. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich das Geschehen in geschlossenen Räumen – zum Beispiel in einer Trauerhalle auf dem Friedhof oder im Bestattungsinstitut – oder unter freiem Himmel vollzieht.

Nach der Zielrichtung der aktuell geltenden Bestimmungen soll jedwede nicht zwingend notwendige Zusammenkunft mehrerer Personen unterbunden werden, weil sie naturgemäß ein Risiko der weiteren Ausbreitung der Pandemie bergen würde.

In Zusammenhang mit Trauerfällen ist zu berücksichtigen, dass die derzeit geltenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erhebliche Grundrechtseingriffe auf Seiten der Hinterbliebenen mit sich bringen können. Darauf gilt es, in geeigneter Weise Rücksicht zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund sind Trauerfeiern unter freiem Himmel bei Einbeziehung Angehöriger ausschließlich aus dem engsten Familienkreis der verstorbenen Person (Ehegatte/Lebenspartner sowie Eltern/Großeltern und Kinder/Enkelkinder) und unter Beachtung der angeordneten Schutzmaßnahmen (u.a. mind. 1,5 m Abstand von Person zu Person) bis auf weiteres zugelassen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die  Regelungen mit hohem Bußgeld und/oder sogar als Straftat geahndet werden können.

Ihre Friedhofsverwaltung